Bezahlung - Einzeltermin


Für die Bezahlung des Honorars sind Sie verantwortlich, wenn Sie einen Termin für sich selbst oder für Ihr (jugendliches) Kind vereinbaren.
Das heißt, Sie bekommen eine Rechnung, die Sie bitte per Überweisung bezahlen.


Jetzt aber noch Feinheiten/Tipps hierzu:


Bezahlen Sie die Rechnung privat, dann können Sie sich von Ihrer/m Steuerberater/in beraten lassen, ob Sie möglicherweise die Kosten für die Behandlung(en) in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Wenn Sie möchten, können Sie aber auch prüfen, ob Ihre Krankenkasse Ihnen für die Leistungen eines Heilpraktikers (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) etwas zurückerstattet oder ob Sie eine diesbezügliche Zusatzversicherung haben oder abschließen können. Beachten Sie bitte bei letzterem Fall, dass diese Zusatzversicherungen meistens erst nach einer gewissen Zeit greifen, lesen Sie diese Verträge sehr genau. Bitte beachten Sie auch, dass Sie aus Sicht der Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die Frage nach Leistungserstattung
VOR Behandlungsbeginn klären müssen.
Manchmal ist es möglich, dass die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) von der Krankenkasse (weitgehend) übernommen wird: Falls Sie eine Überweisung für kassenärztliche Psychotherapie haben und kein Therapeut gefunden werden kann, der innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens einen Termin mit Ihnen vereinbaren kann, können Sie Ihre Krankenkasse auch fragen, ob eine Behandlung beim Heilpraktiker (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) erstattet würde. Auch dies muss aus Sicht der Krankenkasse
VOR Behandlungsbeginn geklärt werden.
Bitte lassen Sie mich vor Behandlungsbeginn wissen, ob Sie Ihre Rechnung für die Einreichung bei einer Krankenkasse oder für das Finanzamt brauchen.

Bezahlung - Seminare


Hierzu finden Sie Auskunft in den
AGB.

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Fragen und Antworten

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